12.06.2015, 01:20 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die Verletzung einer Frau durch eine Granate an den Anti-G8-Demonstrationen in Lausanne von 2003 bleibt ohne Folgen. Laut Bundesgericht wurde ihrer Anzeige gegen einen unbekannten Polizisten zu Recht keine Folge geleistet.
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