12.06.2015, 03:20 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Luzerner Kriminalgericht hat den ehemaligen Ski-Abfahrts-Weltmeister Peter Müller schuldig gesprochen. Die Anklage im Zusammenhang mit dem Konkurs seiner Immobilienfirma hatte auf Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung gelautet. Als Strafe erhält Peter Müller nun eine bedingte Geldstrafe von rund 40'000 Franken. Ausserdem muss er eine Busse von 8'000 Franken bezahlen. Sein ehemaliger Kompagnon, der Luzerner Immobilienhändler Franz Glanzmann wurde ebenfalls verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt und eine Busse von 20'000 Franken.
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