Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch nachträglich
12.06.2015, 07:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Werdende Mütter müssen ihren Arbeitgeber im Falle einer Entlassung nicht sofort über ihre Schwangerschaft informieren, um vom gesetzlichen Kündigungsschutz zu profitieren. Das Bundesgericht hat in einem entsprechenden Fall einer Waadtländerin Recht gegeben. Sie teilte ihrem früheren Arbeitgeber mit, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger gewesen sei und deshalb gesetzlichen Kündigungsschutz geniesse. In einem ersten Urteil hatte ihr die Waadtländer-Justiz noch jegliche Forderung nach einer Lohnnachzahlung verwehrt.
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