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Kundgebungs-Veranstalter sollen nicht generell für Schäden haften

Kundgebungs-Veranstalter sollen nicht generell für Schäden haften

12.06.2015, 01:30 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Veranstalter von Demonstrationen sollen nicht generell für Schäden haften, die während oder nach Kundgebungen angerichtet werden. Dazu hat sich der Bundesrat ausgesprochen und eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Würden Organisatoren auch ohne eigenes Verschulden zur Rechenschaft gezogen, so würde dies eine Abwälzung der Verantwortung für die öffentliche Sicherheit auf private Veranstalter bedeuten. Deshalb sollen laut Bundesrat Organisatoren nur dann haften, wenn sie für die Schäden mitverantwortlich sind; Beispielsweise wenn sie öffentlich zur Gewalt anstiften

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 01:30

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