11.06.2015, 18:20 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der französische Kunstdieb Stéphan Breitwieser hat gegen seine Zuchthausstrafe Rekurs eingelegt. Breitwieser war im vergangenen Februar im Kanton Freiburg zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Breitwiesers Anwalt begründete den Rekurs mit Fehlern, die bei der Festlegung der Strafhöhe begangen worden seien. Er verlangt eine um neun Monate kürzere Zuchthausstrafe. Breitwieser war vor über einem Jahr nach einem Diebstahl im Luzerner Richard-Wagner Museum verhaftet worden.
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