Landwirtschaft darf in Zukunft mit Produktebezeichnungen werben
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Der Ständerat hat sich nach dem Nationalrat für neue Werbemöglichkeiten in der Landwirtschaft ausgesprochen. Nahrungsmittelproduzenten können ihre Produkte in Zukunft mit den Zusätzen «umweltgerecht» oder «artgerechte Tierhaltung» bewerben. Die so genannte Positiv-Deklaration wird ins Landwirtschaftsgesetz aufgenommen. Produzenten könnten damit die Nachteile wieder wettmachen, welche durch die strengen Gesetze entstehen, hiess es. Im Lebensmittelrecht war es bislang nicht erlaubt, auf spezielle Eigenschaften hinzuweisen.