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Listenverbindungen bei Wahlen künftig nicht mehr erlaubt

Listenverbindungen bei Wahlen künftig nicht mehr erlaubt

12.06.2015, 07:25 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Im Kanton Zug sind Listenverbingungen bei Wahlen künftig nicht mehr erlaubt. Das Kantonsparlament hat das Wahl- und Abstimmungsgesetz gegen den Widerstand der linken Parteien geändert. Listenverbindungen seien für die Wähler verwirrend, fand das Parlament. Begründet wurde dies damit, dass bei den National- und Ständeratswahlen vor 2 Jahren 5% der Stimmen ungültig waren. Die Linken befürchteten, dass sie durch die Abschaffung von Listenverbindungen künftig weniger Stimmen erhalten werden.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 07:25

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