11.06.2015, 19:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
Anzeige
Im Leukerbad-Strafprozess hat das Kreisgericht Oberwallis den früheren Gemeindepräsidenten Otto G. Loretan zu einer Zuchthausstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der mitangeklagte Architekt muss für zweieinhalb Jahre ins Zuchthaus. Damit blieb das Gericht unter den Forderungen des Staatsanwaltes, der für die beiden Hauptangeklagten sechs beziehungsweise viereinhalb Jahr Zuchthaus verlangt hatte.
Anzeige
Punkte sammeln & gewinnen
Aktuelle Wettbewerbe & Prämien