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Loretan muss viereinhalb Jahre ins Zuchthaus

Loretan muss viereinhalb Jahre ins Zuchthaus

11.06.2015, 19:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Im Leukerbad-Strafprozess hat das Kreisgericht Oberwallis den früheren Gemeindepräsidenten Otto G. Loretan zu einer Zuchthausstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Der mitangeklagte Architekt muss für zweieinhalb Jahre ins Zuchthaus. Damit blieb das Gericht unter den Forderungen des Staatsanwaltes, der für die beiden Hauptangeklagten sechs beziehungsweise viereinhalb Jahr Zuchthaus verlangt hatte.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 19:05

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