12.06.2015, 08:10 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
Anzeige
Videoaufzeichnungen im öffentlichen Verkehr können ab nächstem Jahr während 100 Tagen aufbewahrt werden. Bislang war dies nur während 24 Stunden erlaubt. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Neu legte der Bundesrat fest, ab wann ein Lokführer unfähig ist zu fahren. Dies gilt neu bei einem Alkohol-Gehalt von 0,1 Promille.
Anzeige
Punkte sammeln & gewinnen
Aktuelle Wettbewerbe & Prämien