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Nationalrat genehmigt Verlängerung der ärztlichen Heroinabgabe

Nationalrat genehmigt Verlängerung der ärztlichen Heroinabgabe

11.06.2015, 18:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die ärztliche Abgabe von Heroin an Schwerstsüchtige soll nicht wegen der verzögerten Gesetzgebung abgebrochen werden müssen. Der Nationalrat hat am Montag als Erstrat den geltenden Bundesbeschluss auf Wunsch des Bundesrats um 5 Jahre verlängert. Die Abgabe von Heroin ist bis zum Inkrafttreten der im Parlament hängigen Revision des Betäubungsmittelgesetzes befristet, längstens aber bis Ende 2004. Der Bundesrat zweifelt daran, dass das Gesetz auf Anfang 2005 in Kraft treten kann. In diesem Falle bestünde keine gesetzliche Basis für die heroingestützte Behandlung mehr. Die 20 ambulanten Polikliniken müssten geschlossen werden, die Therapie der rund 1100 Patientinnen und Patienten müsste abrupt abgebrochen werden. Der Heroin-Beschluss soll deshalb bis zum Inkrafttreten des neuen Betäubungsmittelgesetzes gesichert werden, längstens bis Ende 2009. Inhaltlich ändert sich nichts, die Rahmenbedingungen bleiben gleich: Heroin darf nur von Fachpersonen in hierfür geeigneten Institutionen an schwerstabhängige Personen abgegeben werden.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 18:05

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