12.06.2015, 02:50 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
Anzeige
Die NEAT Aufsichtsdelegation hat bei der Vergabe des umstrittenen Bauloses in Erstfeld keine Verletzung der rechts-staatlichen Prinzipien festgestellt. Es habe aber klare Mängel gegeben, zeigt ein Bericht. Die Bauherrin Alp Transit Gotthard AG habe bei der Ausschreibung Änderungen in der Planung nicht korrigiert. Das zuständige Departement UVEK wird aufgefordert in Zukunft aktiver einzugreifen. Nach der Vergabe des Bauloses gab es eine Einsprache, was wiederum zu Verzögerungen und massiven Mehrkosten führte.
Anzeige
Punkte sammeln & gewinnen
Aktuelle Wettbewerbe & Prämien