Neu Geldstrafen statt Gefängnis möglich

11.06.2015, 17:20 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Auf das kommende Jahr tritt das revidierte Strafrecht in Kraft. Es bringt zahlreiche Neuerungen. Bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten soll es in Zukunft möglich sein eine Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Geldstrafe richtet sich am Einkommen des Täters.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 17:20

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