Neu Geldstrafen statt Gefängnis möglich
11.06.2015, 17:20 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Auf das kommende Jahr tritt das revidierte Strafrecht in Kraft. Es bringt zahlreiche Neuerungen. Bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten soll es in Zukunft möglich sein eine Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Geldstrafe richtet sich am Einkommen des Täters.
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