Neubauten ab 8 Wohnungen müssen behindertengerecht sein

12.06.2015, 10:10 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Im Kanton Zug müssen künftig Neubauten mit mindestens acht Wohnungen behindertengerecht gebaut werden. Darauf hat sich das Zuger Kantonsparlament im neuen Planungs- und Baugesetz geeinigt. Dadurch erhält der Kanton Zug eine einheitliche Regelung, die für alle elf Gemeinden gilt. Bisher regelten diese in ihren Bauvorschriften die Voraussetzungen für behindertengerechtes Bauen. Das Kantonsparlament genehmigte ausserdem die Staatsrechnung 2010. Diese schloss mit einem Plus von 0.4 Millionen Franken ab. Budgetiert war ein Defizit von rund 34 Millionen.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 10:10

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