11.06.2015, 17:35 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Im Kanton Schwyz dürfen Ärztinnen und Ärzte nur noch Medikamente abgeben, wenn sie auch Notfalldienst leisten. Dies hat der Schwyzer Kantonsrat im Rahmen der neuen Gesundheitsverordnung beschlossen.
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