Ein 22-jähriger Mann, der 2002 in der Stadt Luzern ein vierjähriges Mädchen vergewaltigt hatte, wird nicht verwahrt. Das Luzerner Obergericht hat das Urteil des Kriminalgerichts korrigiert. Es will dem jungen Täter damit eine Perspektive gewähren. Der Angeklagte hatte im Dezember 2002, als er in Luzern Kokaindealer suchte, an der falschen Tür geklingelt. Als ihm eine 77-jährige Frau mit ihrer Enkelin öffnete, schlug er auf die Betagte ein und vergewaltigte darauf das Mädchen. Das Kriminalgericht verurteilte den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung zu sieben Jahren Zuchthaus und ordnete die Verwahrung an. Das Obergericht qualifizierte die Tat zwar nur als Vergewaltigung, bestätigte aber das Strafmass. Zudem hob es die Verwahrung des mittels DNA-Analyse überführten Täters auf.