12.06.2015, 01:20 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Luzerner Obergericht muss den Fall eines jungen Räubers neu beurteilen. Dies entschied das Bundesgericht. Der heute 25-jährige Mann verübte zusammen mit Komplizen mehrere Überfälle. Diese waren nicht bandenmässig organisiert, entschied das Bundesgerich und hiess die Beschwerde des Betroffenen teilweise gut. Er hatte argumentiert, zu Unrecht wegen bandenmässiger Tatbegehung verurteilt worden zu sein, da man sich jeweils nur zufällig in der Stadt getroffen und spontan entschlossen habe, Jugendliche auszurauben. Auch an einer Organisation oder Absprache über die Rollenverteilung habe es gefehlt.
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