Oberzolldirektion weisst LSVA Beschwerde von ASTAG zurück
12.06.2015, 05:20 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die geplante Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe LSVA wird ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Die Oberzolldirektion hat die Einsprache des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes (ASTAG) gegen die Erhöhung der LSVA abgelehnt. Der Schwerverkehr decke seine Kosten noch immer nicht vollständig, deshalb sei eine höhere LSVA berechtigt, lautet die Begründung. ASTAG ist hingegen der Meinung, die Kosten seien gedeckt und will die Beschwerde weiterziehen. Seit Jahresbeginn wird die LSVA voll erhoben. Für das Lastwagengewerbe entspricht dies 10 Prozent höheren Kosten.
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