12.06.2015, 03:20 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die Wahl des Papstes wird wieder strenger. Papst Benedikt der 16. hat überraschend das Recht zur Wahl eines neuen Papstes geändert. Er bestimmte, dass neu beim Konklave immer eine Zweidrittel-Mehrheit zur Wahl des Papstes nötig ist. Bisher galt die Regelung, wonach nur bis zum 33. Wahlgang eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. Danach konnten die Kardinäle selbst bestimmen, ob die absolute Mehrheit in weiteren Wahlgängen ausreicht. Obwohl in jüngerer Zeit die Wahl des Papstes relativ schnell ging, ist es durchaus möglich, dass es 33 Wahlgänge gibt.
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