Pendler sollen Grossteil der Fahrtkosten abziehen können
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Pendlerinnen und Pendler sollen weiterhin einen grossen Teil ihrer Fahrtkosten von den Steuern abziehen dürfen. Der Bundesrat verzichtet auf einen pauschalen Pendlerabzug von 800 Franken. Neu können die Fahrtkosten bis 3000 Franken abgezogen werden. Autofahrer sollen ihrerseits Kosten abziehen dürfen, die ungefähr einer Pendlerdistanz von 20 Kilometern entsprechen. Änderungen hat der Bundesrat auch bei der Kantonsbeteiligung angebracht. Die Kantone sollen neu nur noch mit 200 statt 300 Millionen Franken jährlich belastet werden.
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