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Peter Ott erhält vor Bundesgericht Recht

Peter Ott erhält vor Bundesgericht Recht

11.06.2015, 19:10 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Bundesgericht hat den Schwarzenberger Peter Ott vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Wasserbaugesetz freigesprochen. Der Bergbauer hatte gegen das Urteil vom Obergericht des Kantons Luzern staatsrechtliche Beschwerde eingereicht. Diese ist nun vom Bundesgericht gutgeheissen worden.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 19:10

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