11.06.2015, 19:10 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Bundesgericht hat den Schwarzenberger Peter Ott vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Wasserbaugesetz freigesprochen. Der Bergbauer hatte gegen das Urteil vom Obergericht des Kantons Luzern staatsrechtliche Beschwerde eingereicht. Diese ist nun vom Bundesgericht gutgeheissen worden.
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