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Pferdehalter haftet nach Unfall wegen ungenügender Weideumzäunung

Pferdehalter haftet nach Unfall wegen ungenügender Weideumzäunung

11.06.2015, 23:40 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Ein Pferdehalter im Kanton Schwyz haftet für den schweren Unfall eines fünfjährigen Jungen. Das Kind war im November 2000 in Einsiedeln unter dem Zaun hindurch auf eine Weide gelaufen und von einem Hufschlag schwer am Kopf verletzt worden. Das Bundesgericht entschied nun, die Umzäunung sei ungenügend gewesen.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 23:40

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