Polizisten dürfen künftig verdeckt vorermitteln
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Im Kanton Schwyz dürfen Polizisten künftig verdeckt vorermitteln. Das Kantonsparlament hat die Polizeiverordnung entsprechend revidiert. Die Mehrheit des Parlaments betonte, dass die Polizei damit ein gutes Instrument zur Verbrecherbekämpfung bekomme. Zu diskutieren gab u.a. ein Antrag von Seiten der FDP: Mehrere Fraktionsmitglieder wollten die verdeckten Vorermittlungen nur erlauben, wenn ein konkreter Tatverdacht bestehe. Sie befürchteten, dass sonst praktisch jeder unbescholtene Bürger präventiv beobachtet werden könnte. Die Parlamentsmehrheit wies die Befürchtungen aber als unbegründet zurück.
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