Rauchverbote in 2 Bundesländern verfassungswidrig
In Deutschland haben drei Wirte und Disco-Betreiber einen Erfolg gegen das Rauchverbot erzielt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Rauchverbote in Berlin und Baden-Württemberg verfassungswidrig sind. Der Grundsatz der Gleichheit sei verletzt, begründete das Gericht sein Urteil. Die drei Wirte hatten gegen das Rauchverbot geklagt, weil sie nicht genug Platz haben, um spezielle Raucherabteile einzurichten. Dadurch würden sie gegenüber grossen Betrieben stark benachteiligt. In den Einraumkneipen darf bis Ende 2009 nun wieder geraucht werden. Bis dann müssen laut Verfassungsgericht aber neue Gesetze erlassen werden.