Regierung lehnt Bewilligung für Naturheilkunde ab
Im Kanton Luzern sollen Heilpraktiker auch künftig ohne Bewilligung arbeiten dürfen. Die Regierung lehnt die Volksinitiative „Ja zur Luzerner Naturheilkunde – für Qualität und Kompetenz“ ab. Die Initiative verlangt, dass der Kanton für die traditionelle Naturheilkunde, die Homöopathie und die Chinesische Medizin eine Bewilligungspflicht schafft. Das Luzerner Kantonsparlament hatte vor zwei Jahren diese Bewilligungspflicht aus dem Gesundheitsgesetzt gestrichen. Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab und ist der Ansicht, das bestehende Gesetz genüge.
Die Initiative fordert ausserdem, dass die Heilpraktiker ihre Heilmittel wieder selber abgeben dürfen. Dieser Punkt wurde von der Luzerner Regierung aufgenommen.