Regierung will Videobilder erst nach 100 Tagen löschen
12.06.2015, 09:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der Kanton Luzern will die Videoüberwachung im öffentlichen Raum mit einem Gesetz regeln. Neu sollen nicht nur die Gemeinden sondern auch der Kanton eine Videoüberwachung anordnen können. Der Luzerner Regierungsrat schlägt vor, dass die Bilder nach 100 Tagen wieder gelöscht werden müssen. Ausgewertet werden die Aufzeichnungen nur bei einem Strafverfahren. Überwachungskameras im öffentlichen Raum müssen zudem klar als solche gekennzeichnet sein, schlägt der Regierungsrat vor. Eine entsprechende Liste soll öffentlich einsehbar sein. Das Kantonsparlament diskutiert im Mai über das Gesetz.
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