Rekurs gegen Einstellung mehrerer Verfahren
12.06.2015, 04:25 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Nach den mutmasslichen Vergewaltigungsfällen in Zürich Seebach hat der Anwalt des 13-jährigen Opfers Rekurs gegen die Einstellung mehrerer Verfahren eingereicht. Von den ursprünglich 13 Angeschuldigten werden sich lediglich zwei Personen vor Gericht verantworten müssen. Sie werden beschuldigt, die Schülerin vergewaltigt zu haben. Gegen vier weitere Jugendliche wurden wegen Pornografie, Schändung und sexuellen Handlungen mit einem Kind jugendstrafrechtliche Massnahmen angeordnet, jedoch nicht wegen Vergewaltigung. Der Prozess findet Ende März statt.
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