Revision der Strafprozessordnung gut angelaufen
12.06.2015, 10:10 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Seit Anfang Jahr gilt in der Schweiz eine einheitliche Praxis bei der Strafprozessordnung. Im Kanton Luzern beispielsweise gibt es keine Amtsstatthalter und Untersuchungsrichter mehr. Diese wurden zu Staatsanwälten ausgebildet und vertreten als Ankläger die Fälle vor Gericht. Die Revision der Strafprozessordnung sei im Kanton Luzern gut angelaufen, sagte Daniel Burri, Oberstaatsanwalt des Kantons Luzern, auf Anfrage. Durch die Revision sei der administrative Aufwand aber grösser geworden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern musste deshalb bereits das Personal aufstocken. Ende Jahr schaue man, ob es noch mehr Personal brauche.
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