Schreckschusspistolen neu dem Waffengesetz unterstellt
In der Schweiz werden sogenannte Soft-Air-Waffen und Schreckschusspistolen dem Waffengesetz unterstellt. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung verabschiedet. Grund dafür ist, dass sich diese von den echten Waffen kaum unterscheiden lassen. Soft-Air-Waffen und Schreckschusspistolen würden oft für Delikte missbraucht. Künftig muss daher jede Person die eine solche Imitationswaffe kauft, einen Vertrag unterschreiben. Die revidierte Waffenverordnung tritt voraussichtlich Anfang Dezember in Kraft.