Schreckschusspistolen neu dem Waffengesetz unterstellt
12.06.2015, 05:20 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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In der Schweiz werden sogenannte Soft-Air-Waffen und Schreckschusspistolen dem Waffengesetz unterstellt. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung verabschiedet. Grund dafür ist, dass sich diese von den echten Waffen kaum unterscheiden lassen. Soft-Air-Waffen und Schreckschusspistolen würden oft für Delikte missbraucht. Künftig muss daher jede Person die eine solche Imitationswaffe kauft, einen Vertrag unterschreiben. Die revidierte Waffenverordnung tritt voraussichtlich Anfang Dezember in Kraft.
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