Staatsanwalt verlangt Zuchthausstrafen für «Smart»-Betrüger

12. Juni 2015, 02:30 Uhr
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Vor dem Zuger Strafgericht hat die Staatsanwaltschaft für die beiden «Smart»-Betrüger eine Zuchthausstrafe von drei Jahren und 9 Monaten beantragt. Die beiden Männer hatten Mitte 2001 über 3’000 Personen um fast sechs Millionen Franken betrogen. Sie versprachen ihren Opfern gratis einen mit Werbung bedruckten «Smart». Mit ihrer Firma «Art Car» kassierten sie dafür eine Versicherungsgebühr, die Autos wurden nie ausgeliefert.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 02:30
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