Stadtregierung macht Vorschriften für Strassencafés
12.06.2015, 04:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die Zuger Stadtregierung macht Vorschriften für Strassencafés und Veranstaltungen auf öffentlichem Grund. Sie hat entsprechende Richtlinien erlassen. Die Richtlinien betreffen vor allem die Bestuhlung und die Pflanzen-Dekoration der Strassencafés, aber auch die Reklametafeln. Ausserdem sind alle Veranstaltungen auf öffentlichem Grund neu bewilligungspflichtig. Ziel der neuen Richtlinien sei es, eine Einheitlichkeit zu schaffen, heisst es in einer Mitteilung der Zuger Stadtregierung.
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