Stadtregierung macht Vorschriften für Strassencafés

12.06.2015, 04:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
Anzeige

Die Zuger Stadtregierung macht Vorschriften für Strassencafés und Veranstaltungen auf öffentlichem Grund. Sie hat entsprechende Richtlinien erlassen. Die Richtlinien betreffen vor allem die Bestuhlung und die Pflanzen-Dekoration der Strassencafés, aber auch die Reklametafeln. Ausserdem sind alle Veranstaltungen auf öffentlichem Grund neu bewilligungspflichtig. Ziel der neuen Richtlinien sei es, eine Einheitlichkeit zu schaffen, heisst es in einer Mitteilung der Zuger Stadtregierung.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 04:00

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch