Straftäter sollen künftig auch nachträglich verwahrt werden können

11.06.2015, 23:50 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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In der Schweiz können Straftäter künftig nachträglich verwahrt werden. Ausserdem wird die Möglichkeit der Verwahrungs-Anordnung ausgedehnt. Nach dem Ständerat stimmte auch der Nationalrat den umstrittenen Nachbesserungen der Strafgesetzrevision zu.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 23:50

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