Südanflug-Gegner blitzen vor Bundesverwaltungsgericht ab

12.06.2015, 07:45 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die Gegner der Südanflüge auf den Flughafen Zürich sind mit ihren Anliegen erneut abgeblitzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Einführung eines sogenannten gekröpften Nordanflugs abgelehnt. Ein angewinkelter Nordanflug sei weniger sicher als der Südanflug, argumentierte das Gericht und folgte damit der ersten Instanz. Die Flughafen Zürich AG hatte Ende 2004 das Gesuch für einen gekröpften Nordanflugs eingereicht. Dieser sollte zwischen 6 und 7 Uhr die Südanflüge ersetzen, die wegen der Sperrzeiten im süddeutschen Luftraum erforderlich geworden waren. Das zuständige Bundesamt lehnte das Anliegen ab. Daraufhin hatte der Verein Flugschneise Süd-Nein das Urteil weitergezogen.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 07:45

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