Der Eidgenössische Untersuchungsrichter darf weiterhin nicht voll auf die sogenannten Tinner-Akten zugreifen. Die Bundesanwaltschaft ist vor Bundesgericht mit ihrer Beschwerde gegen einen Entscheid des Bundesstrafgerichts abgeblitzt. Die brisanten Tinner-Akten werden derzeit vom Bundesrat unter Verschluss gehalten. Betroffen sind vor allem Dokumente zur Herstellung von Atomwaffen und zur Zusammenarbeit der Tinners mit US-Geheimdiensten. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen die Brüder Marco und Urs Tinner, ihren Vater Friedrich Tinner und eine weitere Person wegen möglichen Verstössen gegen das Kriegsmaterial- und das Güterkontrollgesetz sowie wegen dem Verdacht auf Geldwäscherei. Die Betroffenen sollen 2001 bis 2003 für einen Atombombenbauer im Nahen Osten gearbeitet haben.