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Tinner-Akten nur beschränkt einsichtbar

Tinner-Akten nur beschränkt einsichtbar

12.06.2015, 08:40 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der Eidgenössische Untersuchungsrichter darf weiterhin nicht voll auf die sogenannten Tinner-Akten zugreifen. Die Bundesanwaltschaft ist vor Bundesgericht mit ihrer Beschwerde gegen einen Entscheid des Bundesstrafgerichts abgeblitzt. Die brisanten Tinner-Akten werden derzeit vom Bundesrat unter Verschluss gehalten. Betroffen sind vor allem Dokumente zur Herstellung von Atomwaffen und zur Zusammenarbeit der Tinners mit US-Geheimdiensten. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen die Brüder Marco und Urs Tinner, ihren Vater Friedrich Tinner und eine weitere Person wegen möglichen Verstössen gegen das Kriegsmaterial- und das Güterkontrollgesetz sowie wegen dem Verdacht auf Geldwäscherei. Die Betroffenen sollen 2001 bis 2003 für einen Atombombenbauer im Nahen Osten gearbeitet haben.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 08:40

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