11.06.2015, 18:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Bundesgericht hat einem Hausbesitzer teilweise Recht gegeben, der 1999 in Emmenbrücke einen fliehenden Einbrecher erschossen hatte. Das Luzerner Obergericht muss das Strafmass von drei Jahren Gefängnis wegen Totschlags besser begründen. Das Urteil bedeutet laut Bundesgericht nicht zwingend, dass die Strafe tiefer ausfallen müsste. Dem Entscheid des Obergerichts lasse sich indessen nicht entnehmen, welche Gesichtspunkte bei der Strafzumessung wie gewichtet worden seien. Das Strafmass sei damit nicht überprüfbar und müsse neu beurteilt und nachvollziehbar begründet werden.
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