Tötung Pöschwies - keine Anklage gegen Angestellte

12.06.2015, 07:15 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
Anzeige

Das Tötungsdelikt in der Zürcher Strafanstalt Pöschwies bleibt für 5 Mitarbeiter des Justizvollzugs ohne Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Anklage. Das Tötungsdelikt vom Januar 2008 sei nicht voraussehbar gewesen, heisst es in einer Mitteilung. Der Täter sei während mehr als einem Jahrzehnt in der Strafanstalt gewesen und nie negativ aufgefallen. Im Januar 2008 hatte ein 49-jähriger Häftling einen Mitgefangenen sexuell genötigt und danach erstickt. Der Täter war wegen Mordes und versuchter sexueller Nötigung verwahrt.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 07:15

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch