Türkische Frau darf mit Tochter in der Schweiz bleiben

12.06.2015, 07:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Nach dem Tod ihres Mannes darf eine türkische Frau mit ihrer Tochter in der Schweiz bleiben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Frau war nur im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung, während ihr Mann und die gemeinsame Tochter den Schweizer Pass erhielten. Nach dem Tod des Mannes verweigerten die Bundesbehörden der Frau vorerst eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, weil sie nur kurz verheiratet gewesen sei. Nun hat das Bundesgericht der Frau Recht gegeben. Es dürfe nicht sein, dass ein Kind mit Schweizer Pass seiner Mutter in die Türkei folgen müsse, heisst es in der Begründung. Die Frau darf deshalb vorerst in der Schweiz bleiben.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 07:05

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