12.06.2015, 02:55 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Ein Vater, der seine Adoptivtocher während Jahren schwer sexuell missbraucht hat, wird definitiv verwahrt. Das Bundesgericht hat das Urteil der Waadtländer Justiz bestätigt. Im Sommer 2003 wurde der 59 jährige Vater in einer Badeanstalt beobachtet, wie er seine 11 jährige Tochter am ganzen Körper obszön streichelte. Bei den Untersuchungen stellte sich heraus, dass der Vater seine Tochter seit ganz klein missbrauchte. Ebenso verging er sich an Kolleginnen seiner Tochter. Das Bundesgericht hat wegen der Schwere des Falls die 17 jährige Zuchthausstrafe in eine Verwahrung umgewandelt.
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