Verwalter der Post und Bank in Uffikon wegen Betrug vor Kriminalgericht
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Vor dem Luzerner Kriminalgericht haben sich zwei Personen wegen gewerbsmässigem Betrug verantworten müssen. Das angeklagte Ehepaar führte in Uffikon sowohl die Poststelle wie auch die Raiffeisenbank. Sie stempelten jeweils private Einzahlungsscheine ab, ohne die entsprechenden Geldbeträge in die Post-Kasse zu legen. Um diesen Vorgang zu vertuschen wurden die Beträge der Raiffeisenbank übertragen. Die Deliktssumme beträgt über eine Million Franken. Die Staatsanwaltschaft fordert 4 Jahre, beziehungsweise 2 ½ Jahre Gefängnis.
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