Weg frei für Zinsabkommen zwischen der Schweiz und EU
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Das Abkommen der Zinsbesteuerung zwischen der Schweiz und der EU kann, wie geplant auf Anfangs Juli in Kraft gesetzt werden. Die EU Finanzminister haben letzte Bereinigungen im Abkommen vorgenommen. Die Schweiz kann in Zukunft am Bankgeheimnis festhalten. Dafür muss die Schweiz auf Guthaben von EU-Bürgern auf Schweizer Bankkonten eine Quellensteuer einführen. Ein Teil der Erträge geht an die EU Staaten.