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Zeugenschutz Gesetz erstmals angewendet

Zeugenschutz Gesetz erstmals angewendet

11.06.2015, 22:45 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Am Zürcher Geschworenengericht soll ein Zeuge anonym aussagen und damit erstmals das Zeugenschutzgesetz in Anspruch nehmen, das im Kanton seit zwei Jahren existiert. Parteien und Medienvertreter würden in einem Nebenraum via Lautsprecher die verzerrte Stimme hören.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 22:45

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