24-jähriger Pyro-Werfer muss in Gefängnis | PilatusToday

24-jähriger Pyro-Werfer muss in Gefängnis

9. August 2017, 12:40 Uhr
Das Bundesstrafgericht verurteilt den Ostschweizer zu drei Jahren
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Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen 24-Jährigen zu einer teilbedingten Freiheitstrafe von 36 Monaten verurteilt. Er hatte im Februar 2016 in der Swissporarena Pyros gezündet und dabei einen Zuschauer verletzt.

Der 24-Jährige hatte während des Spiels zwischen dem FC Luzern und St.Gallen im Februar 2016 vier Pyros auf das Spielfeld geworfen. Der Anhänger des FC St.Gallen verletzte dabei einen Zuschauer. Der Zuschauer leidet seit diesem Tag an einem bleibenden Gehörschaden.

18 Monate muss der Verurteilte absitzen

Von der Freiheitsstrafe muss der Ostschweizer 18 Monate absitzen. Zudem hat das Gericht den Mann zu 180 Tagessätzen à 50 Franken und zu einer Busse von 700 Franken verurteilt. Dem Geschädigten muss der 24-Jährige eine Genugtuung von 12'000 Franken zahlen. Für seine Aktion war der Pyrowerfer bereits nach dem Spiel mit einem zehnjährigen Stadionverbot für Fussball- und Eishockeyspiele bestraft worden.

Der vorsitzende Richter führte bei der Urteilsverkündung aus, dass es sich bei den auf das Spielfeld geworfenen sogenannten Kreiselblitze um Sprengstoffe handle. Der Ostschweizer habe sich damit der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht schuldig gemacht.

Vermutlich gibt es Rekurs durch die Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Gefängnisstrafe gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Und bereits hat die Verteidigung angekündigt, sie werde das Urteil vermutlich ans Bundesgericht weiterziehen. Der Richter habe bei seinem Urteil nämlich zu emotional und zu wenig juristisch argumentiert. Der Richter hatte bei der Urteilsbegründung gesagt, der Pyrowerfer habe mit verbrecherischer Absicht gehandelt.

 

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veröffentlicht: 9. August 2017 11:47
aktualisiert: 9. August 2017 12:40
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