Ausschaffungs-Initiative gibt zu Reden
Wie soll man die Ausschaffungs-Initiative umsetzen, welche das Stimmvolk vor vier Jahren angenommen hat? Darüber wird im Bundeshaus weiter heftig diskutiert. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat gestern Abend bekanntgegeben, dass sie eine Härtefall-Klausel ins Gesetz einbauen möchte.
Sozialhilfe-Missbrauch als Ausschaffungsgrund
Laut der Kommission soll auf einen Landesverweis verzichtet werden, wenn dies für einen Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bedeuten würde. Das wäre allerdings ein Gegensatz zur Initiative, welche keine Ausnahmen vorsieht. Die ständerätliche Kommission möchte dafür auch den Sozialhilfe-Missbrauch als Auschaffungsgrund einführen. Auch gegen Kriminaltouristen soll man hart durchgreifen.
Bei Ausländern, welche in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, sollen Ausnahmen möglich sein. Der Ständerat wird voraussichtlich in der dritten Woche der Wintersession über die Vorschläge beraten.