Bezeichnung Bündnerfleisch künftig geschützt

11.06.2015, 20:50 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die Bezeichnung Bündnerfleisch ist künftig geschützt. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat dem Bündnerfleisch als erstem Produkt das Label «geschützte geografische Angabe» GGA verliehen. Bündnerfleisch kann zwar weiterhin mit ausländischem Rindfleisch hergestellt werden. Die Veredelung muss aber zwingend auf dem Gebiet des Kantons Graubünden erfolgen.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 20:50

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