Bundesanwalt muss um Wiederwahl zittern
Der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber muss um seine Wiederwahl zittern. Die Gerichtskommission hat dem National- und Ständerat am Mittwoch empfohlen, Lauber nicht für eine weitere Amtsperiode zu wählen.
Das Parlament ist zwar frei, den Bundesanwalt dennoch zu wählen. Nach dem Entscheid der Kommission sind die Chancen Laubers aber gesunken.
Die Gerichtskommission sprach sich mit 9 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Wiederwahl aus. Der Hauptgrund sei juristischer Natur, sagten Kommissionspräsident Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) und Matthias Aebischer (SP/BE), der Präsident der zuständigen Subkommission, vor den Medien.
Urteil des Bundesstrafgerichts
Sie verwiesen auf das Urteil des Bundesstrafgerichts. Dieses kam zum Schluss, dass Lauber Verfahrensregeln verletzte, als er Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino nicht protokollierte. Lauber muss deshalb in den Fifa-Verfahren in den Ausstand treten.
Die Mehrheit der Kommission sei der Auffassung, dass Lauber damit seine Amtspflichten grobfahrlässig verletzt habe, sagten Gschwind und Aebischer. Eine Kommissionsminderheit um den Genfer FDP-Nationalrat Christian Lüscher sieht das anders. Sie wird dem Parlament den Antrag stellen, Lauber wiederzuwählen.
Auch politische Gründe
Neben den juristischen gab es in der Kommission laut Aebischer auch politische Gründe für den Entscheid, namentlich das Verhalten des Bundesanwalts. Es handle sich um eine schwierige Situation, sagte Aebischer. "Wir wollen nicht, dass die Bundesanwaltschaft oder die Aufsichtsbehörde in einem schlechten Licht dastehen."
Das Parlament entscheidet am 25. September, ob es Lauber für eine weitere Amtsperiode wählt oder nicht - sofern Lauber seine Kandidatur bis dahin nicht zurückzieht. Folgt die Vereinigte Bundesversammlung der Gerichtskommission und wählt Lauber nicht, wird die Stelle ausgeschrieben.
Quelle: sda