11.06.2015, 19:10 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Bundesgericht muss sich mit den Südanflügen auf den Flughafen Zürich-Kloten befassen. Der Verein «Flugschneise Süd- Nein» (VFSN) hat gegen die vorübergehende Zulassung durch das UVEK Beschwerde eingereicht.
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