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Bundesgericht befasst sich mit Südanflügen auf Kloten

Bundesgericht befasst sich mit Südanflügen auf Kloten

11.06.2015, 19:10 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Bundesgericht muss sich mit den Südanflügen auf den Flughafen Zürich-Kloten befassen. Der Verein «Flugschneise Süd- Nein» (VFSN) hat gegen die vorübergehende Zulassung durch das UVEK Beschwerde eingereicht.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 19:10

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