Bundesrat senkt den BVG-Mindest-Zinssatz
Die Renten in der Schweiz dürften weiter sinken. Der Bundesrat hat entschieden, den Mindest-Zinssatz der beruflichen Vorsorge weiter zu senken. Ab nächstem Jahr werden die Guthaben nur noch zu einem Prozent verzinst, bisher galt ein Mindest-Zinssatz von 1,25 Prozent.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten mindestens verzinst werden muss. In der eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge waren Vorschläge von 0,5 bis 1,25 Prozent diskutiert worden. Die Mitglieder einigten sich schliesslich auf ein Prozent.
Bei der Bekanntgabe des Vorschlags der Kommission Anfang September hatte der Schweizerische Versicherungsverband SVV die Empfehlung von 1 Prozent als "deutlich zu hoch" kritisiert. Kritik kam auch vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund: Die Versicherten müssten sich erneut auf tiefere Renten einstellen, hiess es im September.