DNA-Spuren sollen gezielter ausgewertet werden

28.08.2019, 19:19 Uhr
· Online seit 28.08.2019, 17:09 Uhr
Der Bundesrat hat das DNA-Profilgesetz in die Vernehmlassung geschickt
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Die Strafverfolgungsbehörden sollen aus der DNA-Spur eines mutmasslichen Täters dessen Haar-, Haut- und Augenfarbe und biogeographische Herkunft bestimmen dürfen. Der Bundesrat hat am Mittwoch das überarbeitete DNA-Profilgesetz in die Vernehmlassung geschickt.

Heute darf aus einer DNA-Spur nur das Geschlecht eines Täters bestimmt werden. Mit der Gesetzesrevision sollen weitere Hinweise ausgewertet werden können, damit bei der Fahndung nach einem Täter oder einer Täterin fokussierter vorgegangen werden kann, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte.

In Kombination mit Zeugenaussagen oder Auswertungen aus digitalen Daten gebe dies ein schärferes Bild einer Person, und der potenzielle Täterkreis könne eingegrenzt werden. Zudem könnten Unschuldige ausgeschlossen werden.

Am Beispiel des Falls Emmen

Mit dieser Methode könnte auch der Vergewaltigungsfall von Emmen vorangetrieben werden. Dort gab es nämlich DNA-Spuren des Täters, welche aber nicht weiterverfolgt werden durften. Mit dem neuen DNA-Profilgesetz könnte die Staatsanwaltschaft beispielsweise eventuell die Verwandten des Täters ausfindig machen.

Stösst auf Wiederstand

Die Methode soll nur bei Verbrechen angewendet werden. Das heisst bei Straftatbeständen, welche mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bestraft werden. Dazu gehören Mord, Vergewaltigung, schwerer Raub oder Geiselnahme. Anordnen muss sie die Staatsanwaltschaft.

Die Gesetzesänderung stösst aber auch auf Widerstand. Die Gegner geben zu bedenken, dass Täter sich die Haare färben und mit Linsen die Augenfarbe ändern können. Auch warnen sie vor falschen Verdächtigungen: Suche die Polizei einen Mann mit blauen Augen und braunen Haaren, seien plötzlich alle Männer mit blauen Augen und braunen Haaren verdächtig.

Suche nach Verwandten im System

Weiter soll mit der Revision eine gesetzliche Grundlage für den sogenannten Verwandtenabgleich geschaffen werden. Wenn ein regulärer Suchlauf mit einem DNA-Profil aus einer Tatortspur keinen exakten Treffer im System liefert, kann mit einer erweiterten Suche geprüft werden, ob im System Profile sind, welche zum gesuchten Profil eine nahe Verwandtschaft aufweisen. Diese geben den Ermittlern neue Ansätze.

Solche Recherchen dürfen gemäss eines Bundesgerichtsentscheids aus dem Jahr 2015 bereits angeordnet werden. Der Bundesrat will sie nun explizit im Gesetz verankern. Angeordnet werden dürfen sie nur von der Staatsanwaltschaft und bei schweren Verbrechen.

Fristen sollen vereinfacht werden

Mit der Revision will der Bundesrat zudem die Fristen für das Löschen von DNA-Profilen vereinfachen. Heute hängen die Fristen von unterschiedlichen Faktoren ab, etwa auch vom Verhalten des Verurteilten im Strafvollzug, sprich, wenn dieser beispielsweise frühzeitig entlassen wird. Dies stellt die Kantone vor administrative Herausforderungen. Neu soll die Frist für das Aufbewahren des DNA-Profils eines Täters bereits im Urteil festgelegt werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. November 2019.

(Quelle: sda)

veröffentlicht: 28. August 2019 17:09
aktualisiert: 28. August 2019 19:19

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