Eltern von behindertem Mädchen bekommen von Bundesgericht Recht
Die Eltern eines schwerbehinderten Mädchens aus dem Kanton Luzern haben vor Bundesgericht Recht bekommen. Die IV muss dem 6-jährigen Mädchen ein elektronisches Sprachgerät bezahlen. Gemäss Bundesgericht ist dies die einzige Möglichkeit für das Mädchen, sich sprachlich zu äussern. Das Mädchen leidet seit Geburt an einer cerebralen Lähmung.
Vor gut einem Jahr hatten die Eltern bei der IV den Antrag auf ein Sprachgerät im Wert von etwa 3000 Franken gestellt. Die zuständige IV-Stelle und nachher auch das Luzerner Verwaltungsgericht lehnten den Antrag ab mit der Begründung, das Mädchen könne sich auch anders mitteilen, zum Beispiel indem es auf Bilder zeige. Das Bundesgericht sieht das aber anders. Normale Kommunikation sei hörbar, deshalb müsse die IV das Gerät bezahlen.