Die Zentralschweizer Polizeien führen auch in diesem Jahr während der Fasnachtszeit vom 10. Februar bis 5. März gezielt Verkehrskontrollen betreffend der Fahrfähigkeit durch. Die Polizei weist darauf hin, dass seit Anfang Jahr unter anderem für Berufs-Chauffeure und Neulenker mit einem Führerausweis auf Probe ein Alkohol-Verbot gilt.
Fit für die Strasse ist, wer nüchtern, ausgeschlafen und ohne Drogen und Medikamente unterwegs ist, heisst es in einer Mitteilung der Polizeicorps. Ziel ist es die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auf die Gefahren von Alkohol und Drogen am Steuer zu sen-sibilisieren. Die Kampagne wird durch die Plakataktion «Null Promille. Null Probleme» unterstützt.
Die Zentralschweizer Polizeikorps rufen in Erinnerung:
- Fahre nicht mit dem Fahrzeug zu Fasnachts-Anlässen.
- Benutze öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder Fahrdienste
- Organisiere Fahrgemeinschaften
- Fahre nicht mit alkoholisierten Personen mit
- Halte alkoholisierte Personen vom Fahren ab
- Lass das Fahrzeug stehen, wenn du nicht mehr fit bist
- Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut
Die Kampagne der Polizei wird durch die Plakataktion „Null Promille, null Probleme“ unterstützt.