11.06.2015, 20:40 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Luzerner Erziehungsdepartement hält die rein fremdsprachigen Klassen im Luzerner St. Karli Schulhaus für verfassungs-mässig. Es hat eine entrsprechende Beschwerde des Luzerner Gewerkschaftsbundes abgewiesen. Dieser hatte die Zuteilung einer Schweizerdeutsch Sprechenden Spanierin in die Ausländerklasse kritisiert. Das Erziehungsdepartement ging auf die Zuteilung der Schülerin nicht tiefer ein – dafür sei die Stadt und nicht der Kanton zuständig.
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